Unterwegs im Alltag
Sobald Sie mit Ihrem Hund das Haus verlassen, sind Sie vielen Gesetzen
und Verhaltensregeln unterworfen. Viele Hundebesitzer sind sich dessen
gar nicht bewußt und übertreten fast täglich
die Regeln. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir für Sie
die wichtigsten Bestimmungen aufgelistet. Allerdings variieren diese von
Bundesland zu Bundesland. Für die für Ihr Bundesland
betreffenden Bestimmungen informieren Sie sich am besten bei der
Gemeindeverwaltung. Generell gilt, Hunde sind so zu halten und zu
beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr ausgeht und Sie niemanden
gefährden können.

Auch in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern sind Hunde unerwünscht. In Parkanlagen, Kleingärtenanlagen, Zoos, Campingplätzen und Hotelanlagen bestimmt der Eigentümer, was erlaubt ist. In der Regel gibt es hier entsprechende
Beschilderungen.

Leinenpflicht
• Vorab gilt, dass als „gefährlich“ deklarierte Hunde immer und überall an der Hundeleine zu führen sind. Sie müssen Ihren Hund immer an der KURZEN Leine führen, wenn Sie ein Einkaufszentrum, eine Fußgängerzone, eine Einkaufsstraße, geschlossene Geschäfte oder andere Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen, besuchen. Selbst im Wald und in Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht. In einigen Gebieten sind gar keine Hunde erlaubt. In diesem Fall finden Sie entsprechende Hinweisschilder. Spielplätze sind absolut tabu! Den Wochenmarkt sollte man auch ohne Hund besuchen. Ein Verstoss kann bis zu 75 Euro Bußgeld kosten!Auch in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern sind Hunde unerwünscht. In Parkanlagen, Kleingärtenanlagen, Zoos, Campingplätzen und Hotelanlagen bestimmt der Eigentümer, was erlaubt ist. In der Regel gibt es hier entsprechende
Beschilderungen.
