Unterwegs im Alltag

Sobald Sie mit Ihrem Hund das Haus verlassen, sind Sie vielen Gesetzen und Verhaltensregeln unterworfen. Viele Hundebesitzer sind sich dessen gar nicht bewußt und übertreten fast täglich die Regeln. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir für Sie die wichtigsten Bestimmungen aufgelistet. Allerdings variieren diese von Bundesland zu Bundesland. Für die für Ihr Bundesland betreffenden Bestimmungen informieren Sie sich am besten bei der Gemeindeverwaltung. Generell gilt, Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr ausgeht und Sie niemanden gefährden können.

hundeleine

Leinenpflicht

• Vorab gilt, dass als „gefährlich“ deklarierte Hunde immer und überall an der Hundeleine zu führen sind. Sie müssen Ihren Hund immer an der KURZEN Leine führen, wenn Sie ein Einkaufszentrum, eine Fußgängerzone, eine Einkaufsstraße, geschlossene Geschäfte oder andere Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen, besuchen. Selbst im Wald und in Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht. In einigen Gebieten sind gar keine Hunde erlaubt. In diesem Fall finden Sie entsprechende Hinweisschilder. Spielplätze sind absolut tabu! Den Wochenmarkt sollte man auch ohne Hund besuchen. Ein Verstoss kann bis zu 75 Euro Bußgeld kosten!
Auch in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern sind Hunde unerwünscht. In Parkanlagen, Kleingärtenanlagen, Zoos, Campingplätzen und Hotelanlagen bestimmt der Eigentümer, was erlaubt ist. In der Regel gibt es hier entsprechende
Beschilderungen.


Hunde verboten!

Unglaublich - aber wahr! In In einigen Großstädten, ist das Mitführen von Hunden in ausgewiesenen Zonen komplett verboten. Ähnlich wie bei den Feinstaubplaketten, ziehen auch hier immer mehr Städte nach. Bitte erkundigen Sie sich auch hier bei Ihrer Gemeinde, um auf dem aktuellen Stand zu sein.


Hundegeschäfte

So gelehrig wie ein Hund auch ist, aber .. wenn er muss, dann muss er! Und das kann leider überall sein. Wenn man weiß, dass man mit seinem Hund kritische Orte betritt, sollte man ihm vorher die Möglichkit geben, sein Geschäft zu verrichten. Aber auch das ist kein Garant. Aufregung oder Unwohlsein führen beim Hund oft zur Entleerung. Tja, und dann ist es passiert. Hochpeinlich für den Hundebesitzer. Das dümmste, was man jetzt tun könnte, ist, sich blind zu stellen und schnell weiterzugehen. Zum einen haben Sie gerade eine Tretmiene gelegt, die für andere Mitmenschen sehr unangenehm ist - zum anderen droht Ihnen ein nicht unerhebliches Bussgeld (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - aber deftig), falls ein Ordnungshüter in der Nähe ist. Darum - beugen Sie lieber vor und haben Sie immer einen Gassibeutel bei sich. Diesen erhalten Sie oftmals in öffentlichen Anlagen gratis in speziellen Automaten oder auch im Tierfachhandel. Mit diesem Pappmülleimerchen können Sie hygienisch den Hundehaufen sachgemäß entsorgen und mit gutem Gewissen Ihren Weg fortsetzen.